Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Unter Berücksichtigung:
– des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
– Vergabe von Planungsleistungen nach VgV (Vergabeverordnung VgV – statt VOF, seit 18.04.2016)
– der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
– der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
– der aktuellen EU Schwellenwerte
– Anwendung e-Vergabe
Beratung und Durchführung von Vergabe öffentlicher Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe. Claus Kugler ist seit 09/2016 als VgV-Betreuer (BYIK) eingetragen, und hat vom 14.03.2022 – 01.04.2022 am Lehrgang der Ingenieurakademie Bayern zum Qualifizierten Vergabeberater (BIngK), sowie an der abschließenden Prüfung mit Erfolg teilgenommen.
Die Vergabeordnung für Planungsleistungen (VgV) regelt die Ausschreibung und Vergabe, meistens Architekten- oder Ingenieurleistungen, durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) regelt als Teil des deutschen Vergaberechtes die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und (Dienst-) Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die in der VOB behandelt werden, sowie Planungsleistungen, die teilweise unter die Vergabeordnung für Planungsleistungen (VgV) fallen.
Wir beraten dabei fundiert von der Konzeption der Zuschlagskriterien bis zur Verfahrensdurchführung und Dokumentation nach den einschlägigen Neuerungen hinsichtlich der Gesetzeslage und dem Transparenzgebot.
Dabei werden alle Besonderheiten des EU-Vergaberechts sowie die aktuellen Schwellenwerte berücksichtigt.